Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen (kurz „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der CrossFit 3100 GmbH (kurz „CrossFit 3100“) und ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

1.2. Das Mitglied bestätigt hiermit, dass es ausführlich über die Risiken des Trainings informiert wurde. Eine Überprüfung der Sporteignung im Rahmen einer ärztlichen Abklärung im Vorhinein wurde empfohlen.

1.3. Weiters bestätigt das Mitglied, dass der Teilnahme am Training keine medizinischen Indikationen entgegenstehen. Eine Änderung des Gesundheitszustandes ist umgehend den Trainern bzw. der Geschäftsführung von CrossFit 3100 zu melden.

1.4. Die Rechte aus der Mitgliedschaft sind persönlich und nicht übertragbar. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Mitgliedskarte ausschließlich persönlich zu verwenden und keinesfalls Dritten zu überlassen.

1.5. Das Mitglied erkennt mit Vertragsabschluss die ausgehängten Box Rules (Hausordung) ausdrücklich an.

1.6. Für Minderjährige vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten möglich.

2. Mitgliedschaften

Das Mitglied kann bei Vertragsabschluss folgende Mitgliedschaften abschließen:

2.1. Vollmitgliedschaft

Die Vollmitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Mitglied verzichtet dabei auf die Dauer von einem Jahr ab Vertragsabschluss auf das Recht der Kündigung. Danach kann die Mitgliedschaft halbjährlich zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung muss dabei am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist (31.05. bzw 30.11.) bei CrossFit 3100 einlangen.

2.2. Ein Monat unlimitiert

Die Mitgliedschaft wird auf einen Monat ab Kaufdatum abgeschlossen und ist jederzeit kündbar. Die

Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, sofern sie nicht einen Tag vor ihrem Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die schriftliche Kündigung muss rechtzeitig bei CrossFit 3100 einlangen (zB Abschluss: 15.05.; Ablauf: 14.06.; spätester Kündigungszeitpunkt: 13.06.).

2.3. Zeitmitgliedschaft 6 Monate bzw 12 Monate

Die Zeitmitgliedschaft wird auf sechs Monate bzw zwölf Monate ab Kaufdatum abgeschlossen und endet danach ohne, dass es einer gesondertene Kündigung durch das Mitglied bedarf.

2.4. Zeitmitgliedschaft 10er-Block

Bei noch nicht verbrauchten 10er-Blöcken können die verbliebenen Crossfit-Einheiten á 60 Minuten weiterhin bei CrossfFit 3100 in Anspruch genommen werden. Nicht verbrauchte Einheiten verfallen nach dem 31.12.2022.

3. Zahlungsbedingungen

Die Mitgliedsbeiträge sind für jeden Monat jeweils im Voraus zu bezahlen. Der erste Monatsbeitrag ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

3.1. Bei einem Zahlungsverzug behält sich CrossFit 3100 das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der Höhe von 4 % pa auch die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, die im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Das sind insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren, Bankspesen und Rechtsanwaltskosten.

3.2. Sollte das Mitglied schuldhaft trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen mit der Zahlung eines Monatsbeitrags in Verzug geraten, ist CrossFit 3100 berechtigt, den Vertrag sofort zu kündigen.

4. Training

4.1. Das Mitglied ist berechtigt, sämtliche Einrichtungen von CrossFit 3100 während der auf der Website https://www.crossfit3100.com angegebenen Öffnungszeiten zu nutzen.

4.2. Der Mitgliedsbeitrag ist unabhängig von der Teilnahme am Kursangebot bzw der Inanspruchnahme der Einrichtungen von CrossFit 3100 zu bezahlen.

4.3. Den Anweisungen des Trainers bzw des Personals ist Folge zu leisten. Das Mitglied verpflichtet sich, die Hygienevorschriften sowie die Hausordnung einzuhalten. CrossFit 3100 behält sich das Recht vor, bei groben und/oder wiederholten Verstößen ein Hausverbot auszusprechen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung bereits bezahlter Beiträge.

4.4. Der Standort der angebotenen Einheiten kann bei Bedarf jederzeit verlegt werden.

4.5. CrossFit 3100 behält sich vor, Trainingseinheiten zeitlich zu verlegen, einzelne Trainingsveranstaltungen inhaltlich abzuändern bzw. im Bedarfsfall (insbesondere erforderliche Schließungen und Teilschließungen bei Reparatur-, Wartungs- oder Umgestaltungsarbeiten, aufgrund von Krankheit eines Trainers/Trainerin oder Betriebsurlaub) im Ganzen abzusagen. An jedem Tag, ausgenommen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, findet zumindest eine Trainingseinheit statt, wobei trainingsfreie Tage (ausgenommen Sonn- und gesetzliche Feiertage) im Ausmaß von maximal 30 Tagen pro Kalenderjahr möglich sind. Das Mitglied hat diesfalls keinen Anspruch auf eine Refundierung der Monatsbeiträge.

4.6. Eine Stornierung der Anmeldung zu einer Trainingseinheit ist bis zu zwei Stunden vor Beginn möglich. Die stornierte Stunde wird dem Stundenkontingent des Mitglieds automatisch wieder gutgeschrieben. Bei zu später Stornierung behält sich CrossFit 3100 das Recht vor, bei steigender Auslastung und nach vorheriger Ankündigung das Stundenkontingent des Mitglieds um die jeweilige Stunde zu belasten oder eine Pönale bzw. Trainingssperre bei zeitbasierten Mitgliedschaften zu verrechnen.

4.7. Nicht in Anspruch genommene Einheiten können nicht angesammelt werden und nach Ablauf der Mitgliedschaft konsumiert werden.

5. Haftung und höhere Gewalt

5.1. Das Mitglied nimmt mit seiner Unterschrift zur Kenntnis, dass das Training und die Benutzung der Trainingsgeräte/Räumlichkeiten auf eigene Gefahr erfolgt.

5.2. Für von Mitgliedern mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände, übernimmt CrossFit 3100 keine Haftung.

5.3. Die Haftung von CrossFit 3100 ist – abgesehen von Personenschäden – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einem die wesentlichen Vertragspflichten schuldhaft verletzenden Verhalten von CrossFit 3100 beruhen.

5.4. Für den Fall, dass CrossFit 3100 aufgrund von unabwendbaren bzw unvorhergesehen Ereignissen (zB Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen etc) an der Leistungserbringung gehindert ist, ist das Mitglied weiterhin verpflichtet, die Mitgliedsbeiträge rechtzeitig zu entrichten. Die Mitgliedschaft wird automatisch um jene Zeit, in denen CrossFit 3100 an der Leistungserbringung unverschuldet gehindert war, verlängert.

6. Pausieren und Kündigung

6.1. Sollte das Mitglied aufgrund von Krankheit oder Sportunfähigkeit länger als vier Wochen an der Inanspruchnahme der Leistungen von CrossFit 3100 gehindert sein (die schriftliche Bestätigung vom jeweiligen Facharzt muss unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Unterbrechung spätestens eine Woche nach Beginn der Erkrankung/Sportunfähigkeit im Original bei CrossFit 3100 vorliegen) oder einen Auslandsaufenthalt von über drei Monaten planen, besteht die Möglichkeit, die Mitgliedschaft für einen Zeitraum von maximal zwei Monaten zu pausieren. In diesem Fall verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend.

6.2. Bei einer nachweislichen Übersiedlung ins Ausland kann das Mitglied die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Monatsletzten kündigen.

6.3. CrossFit 3100 behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung einseitig aufzulösen, sollte es Beschwerden anderer Mitglieder, Trainer oder Mieter über das Mitglied geben, die die weitere Fortsetzung der Mitgliedschaft für CrossFit 3100 unzumutbar machen. Darunter fallen insbesondere grobe Verstöße gegen diese AGB, die Hausordnung oder bei Nichtbefolgung der Anweisungen von Trainern und/oder Personal. In diesen Fällen ist die Rückerstattung von Mitgliedschaftsbeiträgen ausgeschlossen.

6.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7. Datenschutz und Lichtbildaufnahmen

7.1. Das Mitglied erklärt sich hiermit einverstanden, dass alle das Mitglied betreffende Daten (Name, E-MailAdresse) EDV-unterstützt verarbeitet und zu werblichen Zwecken (Aussendungen, E-Mails, Newsletter etc) von CrossFit 3100 verwendet werden dürfen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung kann jederzeit durch eine Nachricht an info@crossfit3100.com widerrufen werden.

7.2. Das Mitglied erklärt sich hiermit einverstanden, dass etwaige Fotos und Videos, die im Rahmen einer Trainingseinheit bzw in den Räumlichkeiten und dem umgebenden Areal von CrossFit 3100 von ihm gemacht werden, von CrossFit 3100 auf Social Media-Plattformen (Facebook, Instagram etc) und VideoPlattformen (YouTube, Vimeo etc) zu Werbezwecken veröffentlicht werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit durch eine Nachricht an info@crossfit3100.com widerrufen werden.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Das Mitglied hat sämtliche Änderungen seiner bei Vertragsunterzeichnung bekannt gegebenen Daten, wie insbesondere des Namens, der Bankverbindung, der Anschrift oder der E-Mail Adresse CrossFit 3100 unverzüglich bekannt zu geben. Gibt das Mitglied solche Änderungen nicht bekannt und gehen ihm deshalb rechtlich bedeutsame Erklärungen von CrossFit 3100 nicht zu, so gelten die Erklärungen bei Zusendung an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift/E-Mail Adresse trotzdem als zugegangen.

8.2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB gänzlich oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Diese Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Regelungen ersetzt, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen.

8.3. CrossFit 3100 ist berechtigt, diese AGB mit Ausnahme des geschuldeten Leistungsumfanges mit Wirkung für die Zukunft auf nachstehende Weise zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn CrossFit 3100 auf die Änderungen zumindest einen Monat vor deren Inkrafttreten hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und es diesen nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.

8.4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen für ihre Rechtsverbindlichkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen des Schriftformerfordernisses selbst.

8.5. Auf den Vertrag ist unter Ausschluss von Verweisungsnormen österreichisches Recht anwendbar.

8.6. Als Gerichtsstand wird 3100 Sankt Pölten vereinbart. Dies gilt nur insoweit, als nicht zugunsten des Mitglieds zwingende Verbrauchergerichtsstände bestehen.

Stand: 19.05.2021